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Apostillen Legalisationen
Die Landgerichte sind zuständig für die Beglaubigung von gerichtlichen und notariellen Urkunden zum Zwecke der Legalisation sowie für die Ausstellung von Apostillen zu solchen Urkunden.
Kontaktdaten und Hinweise finden Sie in der Informationsspalte rechts.
Apostillen/Legalisationenen (Überbeglaubigungen)
Frau Christner / Frau Eisele
Per Post oder in Zimmer 224 (Montag bis Donnerstag 9 - 11 Uhr und 14 - 15 Uhr, Freitag 9 - 11 Uhr). Weitere Informationen finden Sie hier.
Bei Personalengpässen kann es vorkommen, dass vorübergehend Unterlagen nur schriftlich eingereicht werden können. Die Bearbeitungszeiten verlängern sich in diesen Zeiträumen.